Rahmenbedingungen für den IIK-Unterkunftsservice

1. Allgemeine Bedingungen

 

  1. Mit der Anmietung einer vom Institut für internationale Kommunikation (IIK) gestellten Unterkunft akzeptieren sie sowohl die allgemeinen Bedingungen (S.1-2), als auch die Bedingungen während des Aufenthalts (S.3-4). Ihr Vertrag ist mit dem IIK und nicht mit dem Vermieter. Deshalb müssen alle Absprachen mit dem IIK geschlossen werden und nicht mit dem Wohnungsgeber. Jeglicher Verstoß gegen diese Bedingungen kann die Einbehaltung der Kaution und eine (fristlose) Kündigung der Unterkunft nach sich ziehen. Bitte lesen sie diese Rahmenbedingungen sehr sorgfältig durch!

  2. Unterkunftsleistungen können bis spätestens 24 Kalendertage vor Kursbeginn (12:00 Uhr deutsche Zeit) gebucht werden, die Gebühren müssen bis dahin in voller Höhe bezahlt sein. Ist bis dahin die Zahlung nicht in voller Höhe erfolgt, besteht kein Anspruch auf eine Reservierung. Da die Kurse sich über 4 Wochen erstrecken, müssen sie sich bereits vor Ablauf der 1. Woche entscheiden, ob sie die Unterkunft verlängern wollen. Wenn sie nicht rechtzeitig verlängern, besteht kein Anspruch auf eine Reservierung!

  3. Eine Stornierung der Unterkunft ist bis zu 24 Kalendertage (Post-/ Maileingang bis 12:00 Uhr, deutsche Zeit!) vor Beginn der Veranstaltung schriftlich möglich. Der Teilnehmer erhält dann die volle gezahlte Summe abzgl. Bank- und Kreditkartengebühren zurück. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Bei einem späteren Rücktritt ist die volle Unterkunftsgebühr fällig.

  4. Das IIK Düsseldorf vermittelt Unterkünfte nur in Verbindung mit gebuchten Sprachkursen, Fort- und Weiterbildungen oder Prüfungen. Eine Verlängerung der Unterkunftsbuchung ohne Kursbuchung ist nur in Ausnahmefällen möglich und es wird ein monatlicher Aufschlag von 100 € auf die Unterkunftsgebühr berechnet.

  5. Die gebuchte Unterkunft ist einen Tag vor Kursanfang (Intensivkurs Deutsch) und einen Tag nach Kursende (Intensivkurs Deutsch) morgens für Sie reserviert. Bei einer früheren Anreise oder späteren Abreise muss die Unterkunft selbst organisiert werden.

  6. Es ist verboten Schlüssel nachzumachen, untereinander auszutauschen, oder bei einem Mitbewohner zu deponieren. Ebenso ist es nicht gestattet die Wohnungen und Zimmer untereinander zu tauschen. Ebenso ist eine Belegung der Unterkunft, ohne diese zu nutzen, nicht erlaubt. Jegliche Änderungen bedürfen der Absprache mit der Unterkunftsabteilung.

  7. In den meisten Unterkünften wohnen Frauen und Männer getrennt, dies können wir aber nicht immer garantieren. Sollten Sie nur mit Frauen oder Männern zusammen wohnen wollen, informieren Sie uns bitte direkt bei Ihrer Unterkunftsbuchung darüber.

  8. Sobald Sie die Unterkunftsadresse und die Kontaktdaten von der Vermieterin/dem Vermieter von uns bekommen, informieren Sie bitte Ihren Vermieter über Ihre Ankunftszeit. Sollten Sie das nicht tun, kann es sein, dass Sie bei Ihrer Ankunft vor verschlossenen Türen stehen. Eventuell damit verbundene Kosten, wie zum Beispiel Hotelkosten, müssen Sie dann selbst bezahlen.

  9. In Ihrer Unterkunft haben Sie ein Bett, Bettwäsche (Kissen, Decke und Bezüge), einen Tisch, einen Stuhl und einen Kleiderschrank zur Verfügung. Weitere Einrichtungsgegenstände (z.B. Fernseher, Waschmaschine) hängen von der Ausstattung der jeweiligen Unterkunft ab und gehören nicht zum Standard. Gibt es eine Waschmaschine oder einen Trockner, müssen Sie eventuell eine geringe Gebühr (ca. 3€ pro Nutzung) an den Vermieter/die Vermieterin zahlen.

  10. In der Miete sind Heizung, Wasser und Strom enthalten (im Rahmen des normalen Verbrauchs). Wir bitten darauf zu achten, dass energiesparend gehandelt wird, ein erhöhter Energieverbrauch geht zu Ihren Lasten (z. B. durchgehend die Heizung auf das Maximum drehen und währenddessen Fenster aufmachen, das Licht Tag und Nacht an lassen o.ä. kann viele Extrakosten mit sich bringen, die von Ihnen übernommen werden müssen).

    Internet (Wi-Fi) ist in allen unseren Unterkünften verfügbar, aber nicht immer in der Miete enthalten. Ihr Vermieter/Ihre Vermieterin wird Sie darüber während der Schlüsselübergabe informieren.

    ACHTUNG: Das illegale Downloaden oder streamen von urheberrechtlich geschützten Material aus dem Internet ist in Deutschland streng verboten! Sollten Sie dies trotzdem tun, wird eine Strafgebühr fällig. Die Strafgebühr muss von Ihnen bezahlt werden. Sie beträgt mindestens 500€ pro Download/Stream und kann mehrere tausend Euro betragen.

  11. Bitte beachten Sie, dass Sie an den Vermieter/die Vermieterin bei Anreise eine Kaution in Höhe von ca. 100-300€ pro Person in bar bezahlen müssen. Wenn Sie am Ende Ihres Kurses Ihr Zimmer & die Gemeinschaftsräume sauber und ohne Mängel mit dem Schlüssel an den Vermieter/die Vermieterin zurückgeben, erhalten Sie die komplette Kaution zurück; ist das Zimmer nicht gereinigt oder sind in Ihrer Unterkunft (eigenes Zimmer, Gemeinschaftsräume oder Eigentum des Vermieters/der Vermieterin) Mietschäden aufgetreten, die Sie verursacht haben, werden die dadurch entstandenen Kosten von der Kaution einbehalten. Übersteigen die Kosten die Höhe der Kaution, müssen Sie den restlichen Betrag bezahlen.

    Bei Schäden, bei denen der Verursacher nicht eindeutig festzustellen ist, haften alle Bewohner des Apartments/der Wohnung gemeinsam.

    In Ihrem eigenen Interesse: Bitte prüfen Sie Ihr Zimmer und die Gemeinschaftsräume unbedingt bei Ihrem Einzug auf eventuell bereits bestehende Schäden und einen ungepflegten Zustand und melden Sie diese direkt bei dem Vermieter/der Vermieterin und dem IIK. Dokumentieren Sie sie mit einem Foto oder Video und teilen Sie sie mit uns (service@iik-duesseldorf.de). Wir bemühen uns, Abhilfe zu schaffen.

  12. Mindestens 5 Tage vor Ihrem Auszug müssen Sie mit dem Vermieter/der Vermieterin einen Termin für die Schlüssel- & Kautionsübergabe vereinbaren.

    Sollte durch Ihr Verschulden die Rückgabe der Kaution nicht am Auszugstag möglich sein, können durch die nachträgliche Überweisung Kosten entstehen (Überweisungsgebühr, Bankgebühr), die zu Ihren Lasten gehe. Bitte klären Sie deswegen die Rückgabe der Kaution rechtzeitig mit Ihrem Vermieter/Ihrer Vermieterin.

    Sollten Sie den Schlüssel verlieren oder bei Ihrem Auszug nicht rechtzeitig abgeben, müssen Sie die Kosten für den Austausch des Schlosses und neuer Schlüssel für alle Mitbewohner und Nachbarn bezahlen. Das kann sehr teuer werden und bis zu mehrere hundert Euro kosten.

  13. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist zu empfehlen, da die Versicherung des Vermieters/der Vermieterin weder Schäden in der Unterkunft ersetzt, die durch Ihr eigenes Verschulden entstehen, noch Schäden an Ihren persönlichen Gegenständen.

  14. Sollte der Fall auftreten, dass Ihnen durch Schuld Ihres Vermieters/Ihrer Vermieterin, eines Mitglieds Ihrer Gastfamilie oder Ihrer Mitbewohner ein Schaden entsteht, ist das IIK von der Haftung befreit.

  15. Bitte kümmern Sie sich für Ihren Aufenthalt in Düsseldorf um eine ausreichende Krankenversicherung. Hier finden Sie unseren Vorschlag:

    www.iik.eu/versicherung

  16. Wenn Sie Ihr Unterkunftsreservierung verlängern möchten: Frist für die Unterkunftsanmeldung und Zahlung ist immer 24 Tage vor dem nächsten Kursbeginn (12:00 Uhr deutsche Zeit). Die Anmeldung kann nur persönlich in den Geschäftsräumen des IIK erfolgen. Wenn sie nicht rechtzeitig verlängern, besteht kein Anspruch auf eine Reservierung! Es besteht bei einer Verlängerung kein Anspruch auf die gleiche Unterkunft. Wir empfehlen deshalb, die Unterkunft durchgängig für die gesamte Aufenthaltsdauer anzumieten. Das IIK behält sich das Recht vor, Ihnen ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung etwaiger Fristen eine neue Unterkunft zuzuweisen!!!

 

2. Während des Aufenthalts

 

  1. Die Hausordnung des Vermieters/der Vermieterin ist von Ihnen zu respektieren. Individuelle Absprachen oder Regeln können mit dem Vermieter/der Vermieterin vereinbart werden, diese sind von beiden Seiten einzuhalten.

  2. Bitte sagen Sie Ihrem Vermieter/Ihrer Vermieterin schnellstmöglich Bescheid, wenn etwas nicht funktioniert oder kaputtgegangen ist, vor allem, wenn z.B. Wasser irgendwo austritt oder ein elektrisches Gerät nicht mehr funktioniert.

  3. Der Vermieter/die Vermieterin besitzt einen separaten Schlüssel für die Wohnung bzw. das Zimmer. Um Ihre Privatsphäre zu schützen, wird ihr Zimmer nur mit vorheriger Absprache mit Ihnen betreten. In dringenden Fällen (z.B. bei einem Wasserschaden) dürfen die Vermieter/innen Ihre Unterkunft auch ohne Absprache betreten, Sie werden dann im Nachhinein darüber informiert.

  4. Sie haben ein Zimmer für eine Person gemietet, Übernachtungsgäste (auch Familienmitglieder) sind nicht erlaubt.

  5. Sie verpflichten sich mit der Anmietung einer Unterkunft dazu, diese selbständig sauber zu halten. Wenn Sie in einer Wohngemeinschaft oder Gastfamilie wohnen, sprechen Sie bitte mit ihnen die regelmäßige Reinigung der Gemeinschaftsräume ab. Sie müssen insbesondere selbst regelmäßig den Müll entfernen.

  6. In Deutschland muss Müll grundsätzlich getrennt werden. Es gibt z.B. einen eigenen Mülleimer für Bio-Müll, Plastik und Papier. Jeder Mülleimer hat eine andere Farbe. Manche Flaschen (z.B. Glasflaschen) muss man auch zu einem speziellen Container an der Straße bringen. Es wird erwartet, dass Sie auf die Mülltrennung achten.

  7. Das Rauchen, sowohl Zigaretten als auch Shisha, ist in KEINER IIK-Unterkunft erlaubt. Sie dürfen auch nicht am offenen Fenster rauchen. Sollten Sie unerlaubt in der IIK-Unterkunft rauchen, ist das IIK berechtigt, Ihnen die Unterkunft mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das heißt, Sie müssen sofort ausziehen und erhalten keine Rückerstattung der Unterkunftsgebühr für den aktuell gebuchten Monat. Es kann sogar sein, dass Sie die Kosten für einen neuen Anstrich übernehmen müssen, wenn es wegen des Rauchgeruchs nötig ist.

  8. Nach der Anmeldung beim Bürgeramt, bekommen sie Post von dem öffentlich-rechtlichem Rundfunk. Diese Gebühren sind obligatorisch und müssen sie selbst entrichten (siehe Anhang GEZ).

  9. Es ist wichtig, Ihre gesamte Wohnung regelmäßig zu lüften. Eine Anleitung, wie man richtig lüftet, finden Sie hier:

    https://iik.eu/s/lueften

    Insbesondere nach dem Duschen und Kochen müssen Sie ausreichend lüften. Falls Sie das nicht tun, kann Schimmel an den Wänden entstehen. In dem Fall müssen Sie die Kosten für einen neuen Anstrich bezahlen. Während Sie lüften, achten Sie bitte darauf, dass die Heizung ausgestellt ist.

  10. Bitte bedenken Sie, dass in deutschen Wohnungen in der Regel im Fußboden des Badezimmers kein Abfluss ist. Setzen Sie den Boden im Bad - etwa beim Duschen – deshalb bitte nicht unter Wasser. Wenn es doch passiert wischen Sie das Wasser bitte sofort wieder auf. Es kann sonst in der darunterliegenden Wohnung in Decken und Wände laufen. Für die Beseitigung der Wasserschäden sind Sie verantwortlich.

  11. Bei Verlassen der Unterkunft achten Sie bitte darauf, dass Wasser, Heizung, Licht und alle elektronischen Geräte ausgestellt sind sowie die Fenster geschlossen sind! Wenn Sie es vergessen, darf Ihr Vermieter/Ihre Vermieterin in Ihrem Zimmer betreten, um dies für Sie zu erledigen.

  12. Falls es während Ihres Aufenthalts mit dem Vermieter/der Vermieterin oder Ihren Mitbewohnern Probleme geben sollte, wenden Sie sich bitte direkt an uns und warten nicht zu lange, damit wir gemeinsam eine schnelle Lösung finden können.

 

Mit der Anmietung der Unterkunft über das IIK, verpflichten Sie sich, diese Rahmenbedingungen zu akzeptieren. Sollten Sie gegen diese Rahmenbedingungen verstoßen, bedarf es unter Umständen keiner Abmahnung für eine fristlose Kündigung.

Die bereits bezahlte Miete wird nicht erstattet und die Kaution einbehalten.

Unberührt davon sind alle Kosten, die Verstöße jeder Art mit sich bringen und im vollen Maße von Ihnen getragen werden müssen.

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Hier finden Sie unsere aktuellen Rahmenbedingungen für den IIK-Unterkunftsservice als PDF:

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