Obligatorische Zusatzqualifikation für BAMF-Lehrkräfte

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Das IIK bietet Fortbildungen zum Nachweis der bis zum 31.12.21 benötigten BAMF-Zusatzqualifikation an.

Bis zum 31.12.2021 müssen alle Lehrkräfte in BAMF-geförderten Berufssprachkursen eine spezielle Zusatzqualifikation im Umfang von 80 UE nachweisen. Das IIK gehört zu den vom BAMF ausgewählten Institutionen, die diese Fortbildung anbieten. Die Fortbildungen starten im Herbst 2020. Voranmeldungen und Anfragen bitte per E-Mail direkt hier.

Weitere Informationen zur additiven Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen

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