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Allgemeine Richtlinien
zur Vergabe von IIK-Fördermitteln für Düsseldorfer Hochschulinstitutionen und
Universitätsangehörige
Ausschreibungstermin für Fördermittel 2012: 31.01.2012
Bekanntgabe der Förderentscheidung 2012: 02.02.2012 auf dem Internationalen Empfang des IIK
Die IIK-Förderung dient der Umsetzung der Vereinszwecke des gemeinnützigen IIK e.V. laut Satzung.
Mit den jährlich auszuschüttenden Fördermitteln möchte
das IIK Internationalisierung auf allen Ebenen
fördern. Die Vergabe soll so unaufwendig und unbürokratisch wie
möglich erfolgen und inbesondere dort einspringen, wo es keine etablierten
Förderkanäle (wie etwa die klassische Wissenschaftsförderung)
gibt.
Kriterien für die Berücksichtigung
von Anträgen sind insbesondere:
-
Internationalität: Fördert das Projekt
hier den persönlichen Austausch und eine Öffnung des Denkens?
-
Multiplikatorwirkung: Inwiefern kommen die
Fördermittel nicht nur einer Person zugute, sondern einer größeren
Gruppe?
-
Nachhaltigkeit: Inwiefern werden durch die
Fördermittel längerfristige Wirkungen erzielt?
- Konkretheit: Was soll genau mit den Geldern gefördert werden und wie trägt diese Maßnahme zur Internationalisierung
bei?
- Andere Finanzierungsquellen: Warum stehen Mittel anderer Institutionen (DFG, DAAD, Fakultät, Universität)
nicht zur Verfügung (gilt insbesondere für wissenschaftliche Anträge und Reisekosten)?
- Unterstützungschreiben: Wer befürwortet wie nachdrücklich dieses Projekt?
- Öffentliche Wahrnehmung: Inwiefern wird die Förderung durch das IIK auch öffentlich wahrgenommen? Welche Affinitäten zu IIK-Tätigkeitfeldern bestehen?
Formalia
Anträge sind formlos über ein
IIK-Mitglied bzw. die Geschäftsführung einzureichen. Sie sollten
möglichst kurz, anschaulich und auch für Nicht-Experten in ihrer
Relevanz verständlich sein. Erwartet werden:
-
eine Kurzdarstellung, die insbesondere (max.
1 Seite) die Internationalisierungswirkung verdeutlicht, eine konkrete
Summe nennt und angibt, wofür dieses Geld verwendet werden soll
-
eine Unterstützungserklärung eines
IIK-Mitgliedes, eines Angehörigen der Hochschule bzw. des Vertreters einer
Hochschul-Einrichtung (1 Seite), sofern es sich um einen Eigenantrag handelt
-
evtl. Anlagen, die internationales Engagement,
mögliche PR-Wirkung etc. verdeutlichen (Bitte keine Publikationslisten,
Fachgutachten, Fachaufsätze o.ä.!)
Fördermittel können nicht für
mehrere Jahre zugesagt werden.
Eine Liste der bisher
geförderten Projekte steht unter http://www.iik-duesseldorf.de/infos/foerderung/
zur Verfügung.
Verfahren
Es wird nicht die Wissenschaftlichkeit
des Antrags geprüft, es gibt auch keine Gutachten, sondern es wird
lediglich nach der Plausibilitität des zu fördernden Vorhabens
im Hinblick auf die oben genannten Kriterien bewertet. Entschieden wird
vom Vorstand bzw. von der Mitgliederversammlung des IIK e.V. auf Vorschlag
der Geschäftsführung. Falls Fördermittel von einem Vorstandsmitglied
beantragt werden, so muß die Mitgliederversammlung entscheiden.
Antragszeitpunkt
Förderungen im laufenden Jahr sind i.d.R. nicht möglich. Über die Anträge
wird bis Ende Januar entschieden.
Die Förderentscheidung wird auf dem jährlich stattfindenden Internationalen Empfang des IIK bekannt gegeben. Bitte richten Sie Ihre Vorschläge an das Institut für Internationale Kommunikation e.V., Palmenstraße 25 in 40217 Düsseldorf (Dr. Matthias Jung).
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